Wann brauche ich einen Sicherheitsdienst?

Der Security-Markt boomt in Deutschland: Die Branche erstreckt sich dabei über viele Felder und bietet den Kunden unzählige Security-Angebote. Doch in welchem Fall ist es ratsam oder vorgeschrieben, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen? In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie bei privaten und öffentlichen Veranstaltungen beachten müssen und was bei der Auswahl eines Dienstleisters wichtig ist.

Sicherheitsdienste – der Preiskampf unter den Dienstleistern

Dem Wunsch nach mehr Ordnung und Bewachung kommen Sicherheitsdienste entgegen, die mit ihren Dienstleistungen Sachwerte, Immobilien oder Personen auf öffentlichen Veranstaltungen oder Events schützen. Aufgrund des gestiegenen Sicherheitsbedürfnisses steigen auch immer mehr Menschen selbst in das Geschäft mit der Sicherheit ein. Schnell ist es durch diese Flut zu einem Preiskampf gekommen, bei dem die Anbieter ihre Preise senken, um den Konkurrenten zu unterbieten. Die Qualität sollte bei der Auswahl eines Sicherheitsdienstleisters jedoch nicht vernachlässigt werden – denn die Einsparungen zeigen sich an schlecht ausgebildetem Personal und minderwertiger Ausrüstung. Achten Sie daher bei der Auswahl eines Sicherheitsdienstes auf die DIN 77200, einem einheitlichen Qualitätsstandard für Sicherheitsdienstleistungen – so können Sie gewährleisten, dass grundlegende Anforderungen erfüllt werden.

Wer benötigt einen Sicherheitsdienst?

Die Maßnahmen, die von einem Sicherheitsdienstleister im gewerblichen oder privaten Bereich umgesetzt werden, richten sich nach den spezifischen Anforderungen des Kunden. Das Angebot der Leistungen erstreckt sich dabei über viele Bereiche:

Einer davon ist der Industrie- und Objektschutz, zu dem die Baustellenüberwachung, der Interventionsdienst, die Schlüsselverwaltung, Öffnungs- und Schließdienste, regelmäßige Kontroll- und Streifengänge, der Portier- und Empfangsdienst sowie viele weitere Dienste gehören.

Auch im Bereich der Eventsicherheit übernehmen Sicherheitsdienstleister die Bewachung und den Schutz der Besucher. In diesem Fall werden die spezifischen Lösungen bereits Tage vor der Veranstaltung exakt geklärt, um einen effektiven Schutz bieten zu können. Die Gegebenheiten des Geländes werden konzeptionell und strategisch bereits im Vorfeld überprüft und das Personal macht sich mit dem Ort der Veranstaltung vertraut – nach Bedarf werden Not- und Rettungswege eingerichtet.

In Verbindung mit den Veranstaltern wird ein Sicherheitskonzept entwickelt, dass gesetzliche Vorschriften sowie die individuellen Wünsche und den Bedarf der Organisatoren erfüllen. Zu nur einigen der Maßnahmen am Veranstaltungstag gehören Einlasskontrollen, Überwachung von Notausgängen, VIP-Schutz sowie Ersthelfer- und Brandwachen-Tätigkeiten.

Wann ist es Pflicht, einen Sicherheitsdienst zu beauftragen?

„Wann muss der Veranstalter einen Sicherheitsdienst haben?“ ist eine beliebte Frage, die die Antwort nach sich zieht: Das kommt darauf an. Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Einsatz eines Ordnungsdienstes erforderlich und zumutbar ist. Bei Massenveranstaltungen ist dies häufig der Fall – allein die Größe ist aber kein alleiniges Entscheidungskriterium, denn es können auch bei kleineren Events größere Gefahrenquellen bestehen.

Bei öffentlichen Sportveranstaltungen, Umzügen und Festivals und Anlässen, bei denen viele Menschen zusammenkommen, müssen daher neben vielen anderen Aspekten auch die sicherheitstechnischen Bestimmungen berücksichtigt werden.

Um bei einer Veranstaltung für ausreichend Sicherheit zu sorgen, ist eine gewisse Personenstärke des Sicherheitsdienstes erforderlich – für diese Zwecke dürfen übrigens nur Unternehmen beauftragt werden, die über eine notwendige Erlaubnis gemäß der Gewerbeordnung verfügen. Im Normalfall rechnet man mit einer Securitykraft pro 100 Besucher. Hier gibt es aber keine gesetzlichen Vorgaben, die festlegen, wie viel Security vonnöten ist, um die Sicherheit der anwesenden Gäste zu gewährleisten. Daher sollte dies im Einzelfall genau überprüft werden und in einem umfangreichen Sicherheitskonzept festgehalten werden.

Wie sieht es mit Vorschriften bei Privatveranstaltungen aus?

Bei Privatveranstaltungen, wie Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Straßen- oder Nachbarschaftsfesten, ist ein Sicherheitsdienstleister nicht vorgeschrieben – es muss also keine Genehmigung eingeholt werden. Teilweise kann Security aber ratsam sein, wenn besonders Gefährdungspotenzial besteht: Beispielsweise bei einem offenen Feuer, Pyrotechnik und besonderen Bühneneffekten oder anderen Gefahrenquellen, wie brennbare Materialien oder starker Alkoholkonsum.

Wenn Sie eine Privatveranstaltung planen, sollten Sie sich zunächst bei der zuständigen Gemeindebehörde informieren, welche Normen einzuhalten sind und ob spezielle Vorschriften umgesetzt werden müssen – so können Sie sich viel Ärger sparen. Meist sind Privatveranstaltungen in Bezug auf die Sicherheitsauflagen jedoch wesentlich lockerer und von öffentlichen Veranstaltungen abzugrenzen, da hier in vielen Fällen von keinem größeren Gefahrenpotenzial ausgegangen wird.

Ein Sicherheitsdienst wird daher in der Regel von Unternehmen zum Objektschutz und bei öffentlichen Veranstaltungen zum Personenschutz benötigt. Legen Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters stets Wert auf die Qualität und nicht auf den Preis – denn die Kompetenz und Zuverlässigkeit zahlt sich aus: Ein ausgiebiges Sicherheitskonzept minimiert Gefahren bereits im Vorfeld und ausgebildetes Personal trägt dem Sicherheitsempfinden der Gäste positiv zu.