Witwenrente berechnen und beantragen

Wenn der geliebte Partner verstirbt, dann ist dies immer ein Grund zur Trauer. Die Zeit danach ist wichtig, um den Verlust des Partners zu verarbeiten und den eigenen Gefühlen nachgehen zu können. Leider stehen nach dem Tod eines Angehörigen auch Dinge auf dem Plan, für die man eigentlich gar keinen Kopf hat. Dann ist es gut zu wissen, wie man die einzelnen Punkte abarbeiten kann. Einer dieser Punkte ist die Witwenrente. Was man beachten sollte und wie sie berechnet wird, ist in diesem Artikel zusammen gefasst.

Witwenrente: Was genau versteht man darunter?

Die sogenannte Witwenrente oder auch Hinterbliebenenrente sichert den Ehepartner nach dem Todesfall ab. Dies gilt auch für eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Nach dem Tod soll der hinterbliebene Partner den Lebensstandard halten können, ohne dass dieser in Not gerät oder in die Armut rutscht. Die Witwenrente wird ausgezahlt, wenn der Partner stirbt und weitere Faktoren erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Witwenrente

Das alte Recht wurde überholt. Je nach Heirats- und Todesjahr gilt entweder das alte oder das neue Rechte.
Wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 gestorben ist oder der Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Hochzeit vor dem 1. Januar 2002 war und einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das alte Recht. Wenn die Hochzeit nach dem 31. Dezember 2001 war oder die beiden Eheleute bei früherer Hochzeit nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, gilt das neue Recht.

Um einen Anspruch auf die Witwenrente nach altem Recht zu erhalten, muss der Hinterbliebene mit dem Verstorbenen zum Todeszeitpunkt verheiratet gewesen sein, nicht noch ein Mal geheiratet haben und der Verstorbene muss eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Mit dem neuen Recht kommen noch einige Voraussetzungen zum Witwenrenten Anspruch hinzu. Die Ehe muss vor dem Todesfall bereits ein Jahr bestanden haben und das Rentensplitting schließt eine Witwenrente aus. Mit der Einführung des neuen Rechts wurde die Höhe der Hinterbliebenenrente außerdem gekürzt.

Bei der Witwenrente für Beamte gelten gesonderte Regelungen. Die Pension die Hinterbliebene von Beamten erhalten ist ungefähr drei Mal so hoch, wie der sonstige Witwenrenten Anspruch. Während bei der Witwenrente für Beamte eigentlich nahezu die gleichen Rechte wirken, erhält der Hinterbliebene trotzdem mindestens 20% der ursprünglichen Pension des Verstorbenen. Der Einfachheit halber wurde in diesem Text nur die männliche Form genutzt. Das gleiche gilt selbstverständlich auch für Frauen. Wenn die Frau nach dem 31. Dezember 1985 geboren wurde, dann gilt für alle Witwer das gleiche Recht.

Die Höhe der Witwenrente berechnen

Die Witwenrente berechnet sich nach der ursprünglichen Rente des Verstorbenen. Die Witwenrente berechnen lassen, ist hier möglich. Die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners erhält der Hinterbliebene die gesetzliche Rente des Verstorbenen weiterhin in voller Höhe. So wird sicher gestellt, dass dieser erst ein Mal versorgt ist. Die eigenen Einkünfte werden auf die Witwenrente angerechnet, sodass in dieser Abzüge möglich sind. Allerdings gibt es wie immer auch hier Freibeträge. Die kleine Witwenrente läuft über 24 Monate und beträgt 25%, während die große Witwenrente 55% beträgt und solange gilt, bis der Hinterbliebene wieder heiratet. Die prozentualen Beträge richten sich nach der Rente, deshalb ist es wichtig die Witwenrente berechnen zu lassen.

Witwenrente beantragen: Wie funktioniert das?

Generell muss eine Witwenrente beantragt werden um genutzt werden zu können. Damit der Hinterbliebene schnellstmöglich abgesichert ist und die Witwenrente ausgezahlt bekommt, sollte er nach dem Tod des Partners so schnell wie möglich den Antrag stellen. Wenn der Überlebende den Antrag erst später beantragt, erhält er die Witwenrente rückwirkend. Hier findet man alle benötigten Formulare. Diese sollten ausgefüllt und dem Versicherungsträger übermittelt werden. Leicht kann einem eine solche Situation über den Kopf wachsen, dann ist es an der Zeit sich an die Krankenkasse oder den Versicherungsträger zu wenden. Die Mitarbeiter sind auf solche Fälle eingestellt und helfen in der Regel gerne weiter.

Es ist nicht immer einfach mit dem Sterbefall eines nahen Angehörigen umzugehen. Damit der Hinterbliebene nach dem Tod des Partners abgesichert ist, gibt es die Witwenrente. Diese sollte rechtzeitig beantragt werden, wird aber dennoch auch rückwirkend ausgezahlt.