Schulungsanspruch als Betriebsrat

Die meiste Zeit des Tages wird mit Arbeit verbracht. Als Arbeitnehmer kann man sich glücklich schätzen, denn auch wenn es mal stressig wird oder Probleme entstehen, ein Arbeitsplatz ist heutzutage nicht selbstverständlich. Aus diesem Grund ist es nachvollziehbar, dass einem dieser sehr wichtig ist und man in irgendeiner Form geschützt sein möchte. Genau dafür gibt es den Betriebsrat, der die Vertretung der Arbeitnehmer (gegenüber dem Arbeitgeber) darstellt und auch von diesen gewählt wird. Neuwahlen finden alle 4 Jahre statt und es ist durchaus als ein Nachteil zu sehen, wenn ein Unternehmen keinen Betriebsrat hat.

Deshalb ist ein Betriebsrat so wichtig

Zunächst ist es so, dass dieser schon ab 5 Arbeitnehmern gewählt werden kann. Wenn die Entscheidung für einen Betriebsrat gefallen ist, dann muss der Arbeitgeber dies so akzeptieren. Der Betriebsrat selbst besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, wobei es hier keine festgelegten Zahlen gibt. In der Regel hängt die Anzahl aber von der Größe des Betriebs ab, sodass mehr Arbeitnehmer mehr Mitglieder bedeuten.

Ein Betriebsrat ist deshalb so wichtig, weil er Beteiligungsrechte durchsetzen kann. Ohne ihn ist das nicht möglich und er stellt in einer gewissen Art und Weise den Beschützer für die Arbeitnehmer dar. Um auch wirklich etwas ausrichten zu können, verfügt dieser über viele Rechte. Niedergeschrieben sind sie im Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG. Darin ist unter anderem zu lesen, dass der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen, Gesetze, Tarifverträge und Verordnungen überwachen muss. Hier greifen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. So schließt dieser Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber ab.

Hat ein Betriebsrat Schulungsansprüche?

Ja, das BetrVG schreibt Betriebsräten einen gesetzlichen Schulungsanspruch zu. Die umfangreichen Seminare werden aber nicht nur zum Spaß abgehalten, sondern sie bringen den Betriebsratsmitgliedern das erforderliche Wissen für Ihre Arbeit; sei es Grundlagenwissen oder auch Spezialkenntnisse. Erfolgte eine Wiederwahl, dann muss der Stoff zwar nicht zwingend wiederholt werden. Erworbenes Wissen noch einmal aufzufrischen hat aber durchaus Wert. So besteht die Möglichkeit, in den Kursen, die sich gezielt an wiedergewählte Betriebsratsmitglieder richten, echtes Spezialwissen zu erlangen.

Der Anspruch zielt auf die erforderlichen Schulungen ab und ist im Betriebsverfassungsgesetz in § 37 Absatz 6 zu finden. Die Kurse sind vor allem deshalb ein wichtiger Faktor, damit der Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer optimal vertreten kann. Und das geht eben nur mit dem entsprechenden Wissen.

Müssen die Seminare in der Freizeit besucht werden?

Nein, auch dieser Punkt ist eindeutig geregelt. Arbeitgeber müssen Betriebsräte verpflichtend freistellen, sofern der Besuch einer Schulung erforderlich ist. Auch die Kosten dafür trägt der Chef. Dies beinhaltet neben der Gebühr für das Seminar auch die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft. Einen Aussetzer beim Arbeitsentgelt gibt es nicht, das Gehalt bleibt also gleich.

Fazit

Ein Betriebsrat sorgt unterm Strich für sichere Arbeitsplätze und für faire Arbeitsbedingungen. Die Gründung ist nicht verpflichtend, sollte aber aufgrund der vielen Vorteile für Arbeitnehmer auf jeden Fall bedacht werden. Der Arbeitgeber kann diesen Schritt auch nicht unterbinden, stattdessen hat er bei diesem Thema einige Verpflichtungen.

Außerdem haben Betriebsräte einen gesetzlichen Anspruch auf erforderliche Schulungen. Fallen diese in die Arbeitszeit, dann muss der Chef eine Freistellung genehmigen und er ist auch für die Kostenübernahme verantwortlich. Für Arbeitnehmer ist ein Betriebsrat also im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert.