Tagesarchiv: 18. Oktober 2021

Gibt es Fördergelder für Existenzgründer ohne Rückzahlung?

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Staat, Bund und Länder sowie die Europäische Union unterstützen Existenzgründer und Unternehmen mit verschiedenen Förderprogrammen.

Der wohl bekannteste Fördergeldgeber für Darlehen ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder auch KfW-Bank genannt. Des Weiteren gibt es regionale Förderprogramme von den Gemeinden.

Festhalten können wir bereits vorab, dass Fördergelder in Form von Zuschüssen für Unternehmen deutlich geringer ausfallen als Förderkredite. Allerdings besteht bei den Zuschüssen die Möglichkeit, dass diese nicht anschließend zurückgezahlt werden, anders sieht es bei den Krediten auf.

Im nachfolgenden Ratgeber möchten wir ihnen drei Zuschüsse vorstellen, bei denen eine später Rückzahlung nicht notwendig ist.

Diese drei Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen

Möchten Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, denn kommt unter Umständen das Einstiegsgeld für ihr Vorhaben infrage. Falls Sie im Arbeitslosengeld 2 Bezug sind, können Sie diese nicht rückzahlbaren Zuschüsse beantragen.

Wichtig ist zu beachten, dass der Antrag vor Beginn der Selbstständigkeit zu stellen ist. Sprechen Sie daher vorab mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Dieser verlangt in der Regel ein überzeugendes Konzept von ihnen. Des Weiteren ist die Eignung einer selbstständigen Tätigkeit vorab zu prüfen.

Bei Bewilligung des Antrages auf Einstiegsgeld erhalten Sie den Zuschuss für maximal 24 Monate.

Bei dem zweiten Förderprogramm handelt es sich um den Gründungszuschuss. Hier wird der angehende Unternehmensgründer oder Freiberufler in den ersten Monaten des Unternehmensaufbaus unterstützt. Einen Antrag können Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Wie schon bei Beantragung des Einstiegsgeldes verlangt die zuständige Behörde von ihnen einen Businessplan. Gibt die Agentur für Arbeit ihr Ok, erhalten Sie über einige Monate eine vorab vereinbare Monatszahlung. Diese dient der Unterstützung zum Aufbau ihres Unternehmens.

Mit dem Exist-Gründerstipendium stellen wir ihnen die letzte Möglichkeit vor. Mit diesem Zuschuss erhalten frisch gebackene Hochschulabsolventen eine Unterstützung.

Der Grundgedanke dieser Förderung ist. Dass Gründungen im Bereich Forschung und Wissenschaft angekurbelt werden, um nachhaltig innovative Ideen und Projekte zu fördern.

Der Weg zu Fördermitteln führt nur über einen Antrag

Um in den Genuss öffentlicher Fördermittel zu gelangen, ist das Stellen eines entsprechenden Antrages notwendig. Bei der Beantragung ist es empfehlenswert, jeden Schritt sorgsam zu durchdenken. Lieber ein wenig mehr Zeit lassen und diese in die Vorbereitung investieren, als später eine Absage zu riskieren.

Damit Sie das passende Förderprogramm in Deutschland für sich finden, müssen Sie vorab Ihre Situation analysieren. Sind Sie gerade frisch gebackener Ingenieur, kommt das Exist-Gründerstipendium für Sie infrage, währenddessen ein Arbeitslosengeld 2 Empfänger das Einstiegsgeld beantragt.

Konnten Sie das passende Förderprogramm für sich entdecken. Gilt es im nächsten Schritt zu prüfen, welche Voraussetzungen Sie dafür zu erfüllen haben. Hier ist es empfehlenswert, sich ausgiebig zu informieren, beispielsweise durch Gespräche mit den passenden Stellen und zusätzlich zu recherchieren

Erfragen Sie dazu bei den zuständigen Stellen alle Details, welche Sie benötigen.

Sofern Sie wissen, welcher Zuschuss zu beantragen ist.

Besorgen Sie sich die notwendigen Anträge und sammeln dafür alle Unterlagen zusammen. Bedenken Sie auch, dass Sie beispielsweise für die Agentur für Arbeit einen ansprechenden Businessplan benötigen.

In diesem stellen Sie ihre Idee detailliert vor. Dazu gehört die Bezifferung der Rentabilität, die Planung ihres Kapitalbedarfs sowie ihre Vorstellung der notwendigen Finanzierung. Bei diesem Schritt ist die Überlegung, sich professionelle Hilfe zu holen, gar nicht verkehrt.

Schon bei der Antragstellung kann es hilfreich sein, eine Fördermittelberatung für Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Mit dieser können Sie vorab alle nötigen Fragen klären und anschließend gemeinsam die Anträge ausfüllen. Oftmals sind es Kleinigkeiten, welche über Zusage und Ablehnung entscheiden.